Leistungen Unternehmer
externe Rechtsabteilung
Arbeitsrecht
Telekommunikationsrecht
Handesl- und Gesellschaftsrecht
gewerblicher Rechtsschutz
Forderungsmanagement
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Externe Rechtsabteilung

Gerade für Unternehmer besteht ständig steigender Bedarf an Rechtsberatung. Kleinere und mittlere Unternehmen können sich eine eigene Rechtsabteilung nicht leisten. Entscheidungen werden deswegen häufig ohne vorherige Beratung getroffen. Oft wird es versäumt, Verträge und Formulare an die sich ständig ändernde Rechtsprechung und Gesetzgebung anzupassen. Wussten Sie, dass die VOB/B regelmäßig nicht durch einen bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen wird? Verwenden Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die Ihre Ansprüche in Falle der Insolvenz eines Kunden hinreichend sichern? Kommen Sie Ihren Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz hinreichend nach?

Ich biete Ihnen eine „externe Rechtsabteilung“. Ich berate Sie und vertrete Ihre Interessen vor Gericht und bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Banken. Bei Bedarf besuche ich Sie in Ihrer Firma und ziehe bei ungewöhnlichen Problemen Spezialisten hinzu. Für den Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit erfolgt die Abrechnung für Sie überschaubar und kostengünstig auf Zeithonorarbasis oder aufgrund einer monatlichen Festpauschale. Der Stundensatz beträgt derzeit 100,- € zuzüglich Umsatzsteuer.




Arbeitsrecht


Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und berate Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und bei der Lösung sonstiger arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkte in der Praxis sind Kündigungsschutz, Wettbewerbsverbote und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.




Computer- und Telekommunikationsrecht


Das Internet wirft eine Reihe von neuen Rechtsfragen auf. Ich berate Sie zu Fragen des Vertragsschlusses im Internet und helfe Ihnen bei der Bekämpfung von Domain-Grabbern und bei Kennzeichenstreitigkeiten um Domain-Namen.




Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Vordergrund steht die Beratung von Existenzgründern. Ich berate und unterstütze Sie bei der Wahl der richtigen Unternehmensform, bei der Erstellung des Wirtschaftsplans, bei Gesprächen mit Banken, bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), beim Abschluss von Kauf-, Miet- und Leasingverträgen und helfe Ihnen bei der Vermeidung rechtlicher Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Internetpräsentation. Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Durchsetzung von Gesellschafterrechten und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen.

Ein Schwerpunkt auf dem Gebiet des Handelsrechts bildet das Handelsvertreterrecht. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung und die Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen.




Gewerblicher Rechtsschutz

Angesichts schwieriger werdender Marktbedingungen wird der Wettbewerb mit immer härteren Bandagen ausgetragen. Wenn ein Wettbewerber unlautere Werbung auf Ihre Kosten betreibt, ist schnelles Handeln erforderlich, um Ihre Marktposition zu sichern. Ich schicke eine Abmahnung oder erwirke für Sie eine einstweilige Verfügung. Genauso wichtig ist die präventive Beratung zur Vermeidung eigener Wettbewerbsverstöße und erforderlichenfalls die Hinterlegung einer Schutzschrift.




Forderungsmanagement

Die allgemein schlechte Zahlungsmoral und Insolvenzen von Geschäftspartnern führen nicht selten zur eigenen Pleite. Oft genug ist die Ursache aber auch in der Vernachlässigung des eigenen Debitorenmanagements zu suchen. Besonders kleinere Unternehmen verfolgen ihre Ansprüche nicht konsequent genug, weil sie hohe Kosten befürchten.

Optimieren Sie Ihre Inkasso-Kosten durch Outsourcing des Forderungsmanagements. Ich erledige für Sie zeitnah sämtliche Bereiche der Forderungseinziehung wie vorgerichtliche Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren, Klageverfahren und Zwangsvollstreckung.

Forderungsbeitreibung ist viel kostengünstiger, als Sie vermuten. Ich biete Ihnen die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eröffnete Möglichkeit, in Beitreibungsangelegenheiten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ein unter den gesetzlichen Gebühren liegendes Pauschalhonorar zu vereinbaren. Bleiben die Beitreibungsmaßnahmen ohne Erfolg, zahlen Sie lediglich die vereinbarte Pauschale. Zum Ausgleich treten Sie einfach einen Teil des beim Schuldner nicht durchzusetzenden Gebührenerstattungsanspruchs an Erfüllungs statt an mich ab. Ich beteilige mich also unter bestimmten Voraussetzungen an Ihrem Kostenrisiko.

Die Einschaltung von Inkassounternehmen ist hierzu keine Alternative. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die aufgrund ihrer Ausbildung Forderungsangelegenheiten vor den Mahn- und Zivilgerichten verfolgen dürfen, ist Inkassounternehmen nur der außergerichtliche Forderungseinzug gestattet. Zahlt der Schuldner nicht, muss zusätzlich ein Anwalt beauftragt werden. Die hiermit verbundenen Mehrkosten und Verzögerungen können Sie sich sparen.