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Honorar Eine Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus. Kosten entstehen erst, wenn ich beratend oder vertretend für Sie tätig werde. Vor einer Beratung oder Vertretung werden Sie über die in Ihrer Angelegenheit entstehenden Kosten aufgeklärt. Wenn nichts anderes vereinbart wird, richtet sich das Honorar nach dem für alle Rechtsanwälte in Deutschland geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Honorars bestimmt sich dann nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Ist der Auftraggeber Verbraucher und beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch, beträgt die Gebühr niemals mehr als 190,- € zuzüglich Unkostenpauschale und Umsatzsteuer, bei geringeren Gegenstandswerten in der Regel weniger. Zu den Einzelheiten verweise ich auf die Mandanteninformation zur Anwaltsvergütung. In vielen Fällen steht das sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) errechnende Honorar in keinem angemessenen Verhältnis zu dem für die Bearbeitung der Angelegenheit erforderlichen Zeitaufwand. Insbesondere bei hohen Streit- bzw. Gegenstandswerten ist das gesetzliche Honorar oft unverhältnismäßig hoch. Für den Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Der Stundensatz beträgt derzeit 100,- € zuzüglich Umsatzsteuer. ![]() |
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