Rechtsberatung und Vertretung im Familienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung und Prozessführung in familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir führen für Sie Ehescheidungsverfahren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder ggf. Abwehr von Ansprüchen auf Unterhalt und Zugewinnausgleich.

Im Vordergrund steht dabei die strategische Beratung bereits im Vorfeld einer beabsichtigten Trennung oder Scheidung. In diesem frühen Stadium ergeben sich für einen umfassend und konzeptionell beratenen Ehegatten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die spätere Vermögensauseinandersetzung und den zu zahlenden Unterhalt.

Die anwaltliche Praxis zeigt leider, dass die bestehenden Chancen nur unzureichend genutzt werden. Häufig wird der Anwalt erst beauftragt, wenn entscheidende Vermögensdispositionen bereits getroffen wurden.