Rechtsberatung und Vertretung im Baurecht
Die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des zivilen Baurechts ist ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Bauverträgen und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und erforderlichenfalls gerichtlichen Durchsetzung von Mängelansprüchen, Schadensersatzansprüchen oder Werklohnansprüchen.
Wir sind berechtigt, selbstständige Beweisverfahren und Bauprozesse vor sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zu führen.
Wir sind im Baurecht überwiegend regional tätig und vertreten Baufirmen, Architekten und Bauherren aus den Landkreisen Main-Spessart, Main-Tauber-Kreis, Aschaffenburg und Würzburg.